

Bei Bedarf prüfen wir auch Ihre Kreditverträge
auf Widerruflichkeit und beraten Sie zu den Rechtsfolgen eines solchen Widerrufs.

Wenn Sie Ihren eigenen Nachlass regeln
möchten, sind Sie bei uns ebenfalls richtig.

Aktuelle Themen
BGH stärkt erneute Rechte von Darlehensnehmern - Jetzt Widerrufsjoker prüfen lassen!
Die jüngst veröffentlichte Entscheidung des BGH vom 04.06.2019 (Az.: XI ZR 331/17) hat für viele Darlehensnehmer eine neue Möglichkeit eröffnet, ab dem 11.06.2010 abgeschlossene Immobilienkreditverträge zu widerrufen. Dies betrifft Fälle, in denen die Bank im Rahmen der Widerrufsinformation den Beginn der Widerrufsfrist davon abhängig gemacht hat, dass der Darlehensgeber "seine Pflichten aus § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB (…) erfüllt hat." Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die den § 312g BGB fälschlicherweise beinhalten, sind sowohl die Sparda-Bank als auch die PSD Bank und die Volks- und Raiffeisenbanken betroffen, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Bei den nach wie vor günstigen Zinssätzen für Immobiliendarlehen kann sich ein Widerruf von Immobiliendarlehen wirtschaftlich immer noch lohnen. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Kontakt

Nah am Mandanten, tief in der Materie
Schwerpunkte
- Kapitalanlagerecht
- Anlegerschutz
- Vermögensverwaltung
- Aktienrecht
- Bankrecht
- Erbenauseinandersetzung
- Nachlassregelung




Onlineakte und Newsletter
Service wird bei uns groß geschrieben. Unsere Mandanten haben rund um die Uhr Zugang zu ihrer persönlichen Onlineakte. Die Nutzung ist kostenlos.




Unabhängig und engagiert
Bei der Vielzahl an Gesetzen und Rechtsprechung verliert man schnell den Überblick. Guter Rechtsrat bringt Licht ins Dunkel.




Rechtsbeistand nach Maß
Die individuelle und persönliche Betreuung Ihres Falles liegt uns besonders am Herzen. Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität.