Willkommen

in der Anwaltskanzlei Werner

Spezialisierte Beratung und Vertretung

Spezialisierte Beratung und Vertretung in den Bereichen Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Erbbaurecht und mehr

Immobilienrecht

Unterstützung in den Bereichen Kauf und Verkauf von Immobilien, Vorbereitung auf den Notartermin, Erbbaurecht, Grundbuchordnung und Maklerrecht.

Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht regelt alle rechtlichen Aspekte rund um den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und den Verkauf von Grundstücken.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist eine besondere Form des Eigentumsrechts, die es ermöglicht, ein Grundstück zu nutzen und darauf zu bauen, ohne es kaufen zu müssen.

6 Gründe für uns

Kompetente Beratung und Vertretung in einer breiten Palette von Rechtsgebieten

Erfahrung

Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.

Transparenz

Fairness hat Vorrang.
Kostenloses Erstgespräch bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.

Ehrlichkeit

Entscheiden Sie frei und ohne Druck. Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.

Kurze Wartezeiten

Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit & Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Kommunikation

Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit & klare Kommunikation.

Kostenkontrolle

Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.

Starke Betreuung und Vertretung

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.

Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?

01

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine Ersteinschätzung.

02

Erstgespräch

Wir analysieren Ihre Situation im Detail und entwickeln gemeinsam erste Handlungsoptionen.

03

Maßgeschneiderte
Vertretung

Basierend auf Ihren Zielen setzen wir Ihre Interessen engagiert durch – sei es durch Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung.

FAQ

Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks erfordert die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Vor dem Notartermin sollten alle rechtlichen Details sorgfältig geprüft werden, insbesondere die Vertragsgestaltung und eventuelle Risiken. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und überprüfen den Vertrag, um eine rechtssichere Abwicklung sicherzustellen. Zudem ist die Eintragung ins Grundbuch erforderlich, um den Eigentumswechsel rechtswirksam zu machen.

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt durch das zuständige Grundbuchamt und ist ein zentraler Schritt beim Immobilienerwerb. Sie benötigen einen notariellen Kaufvertrag, der die Grundlage für die Eintragung bildet. Wir beraten Sie bei der Grundbuchordnung und prüfen, ob die Eintragung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, um spätere Probleme zu vermeiden.

Für den Immobilienkauf benötigen Sie unter anderem:

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen diese auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

Das Erbbaurecht erlaubt es Ihnen, ein Grundstück langfristig zu nutzen und zu bebauen, ohne es zu kaufen. Im Gegensatz zum Grundstückskauf bleibt das Eigentum am Grundstück beim Erbbaurechtsgeber, oft einer Kommune oder Kirche. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht auf.

Bei der Nutzung eines Erbbaurechts fallen regelmäßig Erbbauzinsen an, die vertraglich festgelegt sind. Zudem können Nebenkosten wie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, Notarkosten und Baukosten hinzukommen. Wir prüfen Ihren Erbbaurechtsvertrag und klären Sie über die finanziellen Verpflichtungen auf.