Wir sichern Ihre Provisionsansprüche und gestalten Ihre Verträge rechtssicher
Stehen Sie als Makler oder Auftraggeber vor rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften? Haben Sie Fragen zur Provisionsgestaltung oder zu Ihren Rechten und Pflichten?
Die rechtssichere Gestaltung von Maklerverträgen und die faire Durchsetzung von Rechtsansprüchen sind entscheidend für erfolgreiche Immobiliengeschäfte – sowohl für Makler als auch für Auftraggeber.
Wir von Werner Rechtsanwälte verstehen die Perspektiven aller Beteiligten. Mit unserem fundierten rechtlichen Know-how und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen.
Für Makler entwickeln wir rechtssichere Maklerverträge und optimieren bestehende Vertragswerke. Dies umfasst die Gestaltung wirksamer Provisionsklauseln sowie die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Besonderes Augenmerk legen wir auf die rechtssichere Formulierung von Alleinaufträgen und die Entwicklung praxistauglicher AGB.
Auftraggeber unterstützen wir bei der sorgfältigen Prüfung von Maklerverträgen vor der Unterzeichnung. Wir bewerten Provisionsvereinbarungen und Alleinaufträge auf ihre Angemessenheit und beraten Sie umfassend zu Ihren Widerrufsrechten. Dabei achten wir besonders auf die Wahrung Ihrer Interessen bei allen vertraglichen Vereinbarungen.
Im Bereich des Provisionsrechts setzen wir für Makler berechtigte Provisionsansprüche durch und entwickeln Strategien zur rechtssicheren Absicherung der Maklerprovision. Wir beraten Sie zur korrekten Provisionsteilung und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Dokumentation Ihrer Maklertätigkeit. In Verhandlungen mit Auftraggebern vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich und kompetent.
Auftraggeber beraten wir eingehend zur Provisionspflicht und unterstützen sie bei der Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionsteilung. Wir prüfen die erbrachten Maklerleistungen und wehren unberechtigte Provisionsansprüche ab. Bei Verhandlungen über Provisionsvereinbarungen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Makler beraten wir umfassend zu ihren Aufklärungspflichten und entwickeln Strategien zur Absicherung gegen Haftungsrisiken. Wir optimieren Ihre Objektdokumentation und unterstützen Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Exposés. Dabei prüfen wir auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.
Für Auftraggeber setzen wir Informationsansprüche durch und unterstützen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir prüfen die Maklerleistungen auf ihre Vollständigkeit und kontrollieren die Objektdarstellung. Dabei beraten wir Sie auch zu Ihren eigenen Pflichten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Makler.
Im Konfliktfall vertreten wir ausschließlich eine Partei des Verfahrens - entweder die Makler- oder die Auftraggeberseite. Durch unsere Erfahrung mit beiden Perspektiven können wir Ihre Position besonders effektiv vertreten. Für Makler setzen wir berechtigte Provisionsansprüche durch, während wir für Auftraggeber die Abwehr unberechtigter Forderungen übernehmen. Wir führen zunächst außergerichtliche Verhandlungen und gehen, wenn nötig, den Weg vor Gericht. Eine gleichzeitige Vertretung beider Parteien in derselben Angelegenheit ist aus berufsrechtlichen Gründen selbstverständlich ausgeschlossen.
Unsere präventive Rechtsberatung dient beiden Seiten zur Vermeidung rechtlicher Risiken. In diesem Rahmen entwickeln wir passgenaue Dokumentationsstandards. Durch kontinuierliche Rechtsberatung und aktuelle Informationen zu relevanten Gesetzesänderungen bleiben Sie stets auf der rechtlich sicheren Seite.
Starke Betreuung und Vertretung
Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.
Wir besprechen Ihr Anliegen und analysieren die rechtliche Situation.
Sie erhalten eine maßgeschneiderte Lösung mit konkreten nächsten Schritten.
Wir setzen die vereinbarte Strategie um und stehen Ihnen durchgehend zur Seite.
Werner Rechtsanwälte
Als etablierte Kanzlei in Konstanz beraten wir sowohl Immobilienmakler als auch Auftraggeber umfassend im Maklerrecht. Unser Team kombiniert fundiertes juristisches Know-how mit tiefem Branchenverständnis und entwickelt praxisnahe Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen – sei es bei der Gestaltung von Maklerverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen oder der Klärung von Haftungsfragen.
Die persönliche Betreuung unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen. Sie haben stets einen festen Ansprechpartner, der Ihre Interessen kennt und zielgerichtet vertritt. Unsere Mandanten schätzen unsere klare Kommunikation, transparente Kostenstruktur und vorausschauende Beratung.
Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, wenn durch Ihre Maklertätigkeit ein Hauptvertrag wirksam zustande kommt. Dabei müssen Sie nachweislich die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen oder den Vertragsabschluss vermittelt haben.
Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Maklertätigkeit und rechtssichere Maklerverträge sind entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Vertragsunterlagen und zeigen Ihnen wichtige Dokumentationsschritte.
Wir prüfen zunächst die Rechtslage und Ihre Erfolgsaussichten. Meist erreichen wir durch ein gezieltes Mahnschreiben bereits eine Lösung. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.
Die Pflichtangaben richten sich nach der Art des Objekts. Grundsätzlich müssen alle wesentlichen Eigenschaften wahrheitsgemäß dargestellt werden. Wir prüfen Ihre Exposés auf Vollständigkeit und rechtliche Konformität.
Bei Verstößen gegen einen Alleinauftrag können Schadensersatzansprüche entstehen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem entgangenen Gewinn. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen und beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise.
Für Makler gelten ab 2025 differenzierte Aufbewahrungsfristen: Bücher, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege sind nun 8 Jahre aufzubewahren, während andere Geschäftsunterlagen weiterhin 6 Jahre archiviert werden müssen.
Für Anlagevermittler gilt eine spezielle 5-jährige Aufbewahrungsfrist für Vertrags- und Kundenunterlagen. Die Fristen beginnen jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen oder Änderungen vorgenommen wurden.
Versicherungsmakler haben zwar keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Versicherungsverträge, aber aus Haftungsgründen empfiehlt sich die Dokumentenarchivierung.
Reagieren Sie auf eine Abmahnung nie ohne rechtliche Prüfung. Oft sind Abmahnungen unberechtigt oder überzogen. Wir prüfen die Vorwürfe und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Durch präzise Vertragsgestaltung und sorgfältige Dokumentation Ihrer Tätigkeit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Tagesgeschäft achten müssen und erstellen rechtssichere Vorlagen.
Sie müssen alle wesentlichen Objekteigenschaften und bekannte Mängel offenlegen. Wir erstellen mit Ihnen Checklisten und Prozesse, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten unterstützen.
Werner Konstanz
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@werner-konstanz.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@werner-konstanz.de