Willkommen

in der Anwaltskanzlei Werner

Erbbaurecht - Anwalt Konstanz

Ihr Partner für faire Vertragsgestaltung und sichere Zukunftsplanung beim Erbbaurecht

Sicherheit für Ihr Eigenheim im Erbbaurecht

Stehen Sie vor Verhandlungen über Ihren Erbbaurechtsvertrag? Sorgen Sie sich um steigende Erbbauzinsen oder die Zukunft Ihres Eigenheims? Bei Werner Rechtsanwälte verstehen wir Ihre Situation. Die langfristigen Auswirkungen von Erbbaurechtsverträgen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Interessen durchsetzungsstark zu vertreten und Ihnen die bestmöglichen Bedingungen zu sichern. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der Vertragsgestaltung ankommt. Wir begleiten Sie von den ersten Verhandlungen bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

Unser Leistungsspektrum im Erbbaurecht

Vertragsverlängerungen

Die Verlängerung Ihres Erbbaurechtsvertrags ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft Ihres Eigenheims. Wir analysieren Ihre bestehenden Vertragskonditionen und identifizieren konkrete Verbesserungsmöglichkeiten. In den Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer setzen wir uns nachdrücklich für faire Bedingungen ein. Dabei achten wir besonders auf transparente Regelungen zur Erbbauzinsanpassung und die Absicherung Ihrer getätigten Investitionen. Mit unserem vorausschauenden Ansatz schaffen wir eine solide Basis für Ihre langfristige Planungssicherheit.

Neugestaltung von Erbbaurechtsverträgen

Ein neuer Erbbaurechtsvertrag prägt Ihre Situation über Jahrzehnte. Wir prüfen jeden Vertragsentwurf mit höchster Sorgfalt und identifizieren mögliche Risiken frühzeitig. In den Verhandlungen setzen wir uns für ausgewogene Vertragsbestimmungen ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Gestaltung der Erbbauzinsanpassungen und klare Regelungen für die Zukunft. Durch rechtssichere Formulierungen aller Klauseln verhindern wir spätere Auslegungsprobleme und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Ihr Eigenheim.

Verhandlung von Erbbauzinsanpassungen

Bei anstehenden Erbbauzinsanpassungen prüfen wir zunächst die Berechtigung der Forderungen. Unsere detaillierte Analyse der vertraglichen Grundlagen verschafft Ihnen eine starke Verhandlungsposition. Mit sachlicher Argumentation erreichen wir regelmäßig moderate Lösungen. Unwirksame Anpassungsklauseln nehmen wir zum Anlass, neue und faire Regelungen zu verhandeln. Unser Ziel ist es, Ihnen dauerhaft finanzielle Planungssicherheit zu verschaffen.

Beratung bei Veräußerung des Erbbaurechts

Die Veräußerung Ihres Erbbaurechts begleiten wir von der ersten Prüfung bis zur finalen Eigentumsumschreibung. Die Kaufvertragsgestaltung erfolgt mit besonderem Augenmerk auf die Absicherung des Kaufpreises und klare Haftungsregelungen. Wir koordinieren die Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer, informieren uns über Vorkaufsrechte und holen alle erforderlichen Zustimmungen ein. Die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten garantiert einen reibungslosen Ablauf der Transaktion.

Klärung von Instandhaltungspflichten

Bei Fragen zu Instandhaltungspflichten schaffen wir Klarheit. Wir analysieren die vertraglichen Regelungen und grenzen die Verantwortlichkeiten präzise ab. Durch rechtssichere Vereinbarungen lösen wir bestehende Konflikte und vermeiden künftige Streitigkeiten. Die finanzielle Dimension behalten wir dabei stets im Blick und verhandeln bei Bedarf faire Kostenteilungen. Unser vorausschauendes Instandhaltungskonzept gibt Ihnen langfristige Planungssicherheit.

Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Grundstückseigentümer

In Konfliktsituationen analysieren wir zunächst sorgfältig die Rechtslage. Unser lösungsorientierter Ansatz setzt auf sachliche Argumentation statt auf unnötige Konfrontation. Viele Streitigkeiten lassen sich so außergerichtlich beilegen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Rechte aber auch gerichtlich durch. Dabei achten wir stets darauf, dass die gefundenen Lösungen nicht nur kurzfristig wirken, sondern auch langfristig ein gutes Verhältnis zwischen allen Beteiligten ermöglichen.

Starke Betreuung und Vertretung

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.

Der Weg zu Ihrer rechtssicheren Lösung

01

Erstkontakt und Analyse

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir analysieren Ihre Vertragssituation und entwickeln erste Handlungsoptionen.

02

Strategie und Verhandlung

Gemeinsam legen wir die optimale Vorgehensweise fest. Wir übernehmen die Verhandlungen mit der Gegenseite.

03

Erfolgreicher Abschluss

Gemeinsam legen wir die optimale Vorgehensweise fest. Wir übernehmen die Verhandlungen mit der Gegenseite.

Team Rechtsanwälte Werner Konstanz; Janina Werner und Katja Werner

Werner Rechtsanwälte

Ihr starker Partner im Erbbaurecht

Seit vielen Jahren betreuen wir erfolgreich Mandanten in allen Fragen des Erbbaurechts. Mit umfangreicher Erfahrung haben wir Erbbaurechtsverträge verhandelt und dabei stets faire Konditionen für unsere Mandanten erreicht. Wir legen besonderen Wert auf eine verständliche Erklärung komplexer rechtlicher Zusammenhänge. Durch unseren pragmatischen Ansatz finden wir Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und Ihren Interessen optimal dienen. Bei uns erhalten Sie eine ganzheitliche Betreuung mit Fokus auf präventive Vertragsgestaltung. Wir kommunizieren proaktiv und halten Sie stets über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.

FAQ

Eine frühzeitige Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg. Idealerweise sollten Sie so früh wie möglich vor dem Vertragsablauf mit den Vorbereitungen beginnen. So haben wir ausreichend Zeit für Verhandlungen und können Ihre Position optimal stärken. Die Erfahrung zeigt: Je früher wir einsteigen, desto bessere Konditionen lassen sich oft erreichen.

Für das erste persönliche Beratungsgespräch berechnen wir 190,- € zuzüglich MwSt. zzgl. MwSt. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für standardisierte Leistungen bieten wir auch Pauschalpreise an. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten für Ihren individuellen Fall.

Der zeitliche Rahmen variiert je nach Komplexität und Verhandlungsbereitschaft des Grundstückseigentümers. In der Regel rechnen wir mit 2-6 Monaten bis zum erfolgreichen Abschluss. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir den Prozess effizient gestalten.

Auch in schwierigen Situationen finden wir meist konstruktive Lösungen. Wir entwickeln frühzeitig alternative Strategien und kennen die rechtlichen Handlungsoptionen. Unsere Verhandlungserfahrung hilft dabei, auch zunächst ablehnende Eigentümer an den Verhandlungstisch zu bringen.

Grundsätzlich sind Vertragsänderungen möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Wir prüfen Ihre aktuelle Vertragssituation und zeigen Ihnen realistische Verbesserungsmöglichkeiten auf. Dabei achten wir besonders auf die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit der Änderungen.

Bringen Sie zum Erstgespräch bitte den aktuellen Erbbaurechtsvertrag und die letzten Erbbauzinsabrechnungen mit. Diese Dokumente ermöglichen uns eine erste fundierte Einschätzung Ihrer Situation. Weitere erforderliche Unterlagen besprechen wir dann individuell.

Nach der Analyse Ihrer Situation erstellen wir einen konkreten Handlungsplan. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Fortschritt. Wichtige Entscheidungen besprechen wir stets vorab mit Ihnen. Unsere Kommunikation ist transparent und proaktiv.

Zunächst prüfen wir die rechtliche Zulässigkeit der Erhöhung. Oft lassen sich durch geschickte Verhandlungsführung moderate Lösungen erreichen. Wir analysieren die Berechnungsgrundlagen und entwickeln fundierte Gegenargumente. Unser Ziel ist eine für Sie tragbare Anpassung.

Ja, ein Verkauf ist grundsätzlich möglich. Wir prüfen vorab die vertraglichen Voraussetzungen und erforderlichen Genehmigungen. Den gesamten Verkaufsprozess begleiten wir bis zur erfolgreichen Eigentumsumschreibung. Dabei achten wir besonders auf die Absicherung des Kaufpreises.

Die Verantwortlichkeiten ergeben sich aus Ihrem Erbbaurechtsvertrag. Wir analysieren die Regelungen und grenzen die Pflichten klar ab. Bei unklaren Bestimmungen verhandeln wir mit dem Grundstückseigentümer praktikable Lösungen. Ein vorausschauendes Konzept vermeidet spätere Streitigkeiten.