Anwalt Kaufrecht: Ihr starker Partner für Käufer und Verkäufer

Rechtliche Probleme bei Kaufverträgen? Wir vertreten beide Seiten – schnell, transparent, erfolgreich.

Ihre Rechte beim Kauf und Verkauf durchsetzen

Haben Sie als Käufer ein mangelhaftes Produkt erhalten? Oder werden Sie als Verkäufer mit ungerechtfertigten Reklamationen konfrontiert? Wir stehen als Anwälte für Kaufrecht an Ihrer Seite – ob Sie als Käufer Ihre Mängelrechte durchsetzen oder als Verkäufer sich gegen überzogene Forderungen zur Wehr setzen müssen. Bei Werner Rechtsanwälte erhalten beide Vertragsparteien einen klaren Fahrplan für das rechtliche Vorgehen. Wir erklären Käufern und Verkäufern komplexe Rechtsfragen verständlich und ohne Fachjargon. Mit uns müssen sich weder Käufer noch Verkäufer machtlos fühlen. Wir nehmen Ihnen die Last von den Schultern und kämpfen für Ihre berechtigten Ansprüche – egal auf welcher Seite des Kaufvertrags Sie stehen.

Unsere Leistungen im Kaufrecht

Durchsetzung von Mängelrechten für Käufer

Wenn Ihre Neuanschaffung nicht den Erwartungen entspricht, sind wir zur Stelle. Ob Funktionsstörungen, versteckte Mängel oder falsche Produktbeschreibungen – wir kennen die typischen Abwehrstrategien von Verkäufern. Unser Netzwerk unabhängiger Sachverständiger ermöglicht eine fundierte Beweisführung. Wir haben für zahlreiche Mandanten die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags erreicht. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag und setzen diese konsequent durch. Auch bei Fragen zu Garantie und Gewährleistung stehen wir Ihnen mit praktischem Rat zur Seite.

Abwehr unberechtigter Ansprüche für Verkäufer

Als Verkäufer können Sie mit unbegründeten Reklamationen konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, diese abzuwehren. Wir prüfen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ob Sie dafür verantwortlich sind oder ob es sich um normalen Verschleiß oder Bedienfehler handelt. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Haftung auf das rechtlich gebotene Maß beschränken und überzogene Forderungen abwehren. Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung von Verkaufsverträgen und AGB, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Mit fundierter juristischer Argumentation wehren wir missbräuchliche Reklamationen ab und schützen Sie vor ungerechtfertigten Kosten.

Fahrzeug-Kaufverträge (Neu- und Gebrauchtwagen)

Der Autokauf ist häufig Anlass für Streitigkeiten – ob als Käufer oder Verkäufer. Wir unterstützen beide Seiten.
Für Käufer setzen wir Ansprüche bei Mängeln wie Motorproblemen, Elektronikfehlern oder versteckten Unfallschäden durch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Dokumentation des Mangels über die Fristsetzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Verkäufer beraten wir bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und verteidigen gegen unberechtigte Reklamationen. Mit unserer präventiven Beratung vermeiden Sie typische Fallstricke und schaffen Rechtssicherheit, die Ihnen teure Auseinandersetzungen und Imageschäden erspart.
Unser Netzwerk an Kfz-Sachverständigen liefert die notwendige technische Expertise für eine fundierte Beweisführung. Wir kennen die Besonderheiten des Kfz-Kaufrechts und die Unterschiede zwischen Neu- und Gebrauchtwagen, gewerblichen und privaten Verkäufen.

Handel mit Wertgegenständen

Bei hochwertigen Objekten wie Kunstwerken, Uhren oder Booten sind die rechtlichen Risiken für beide Seiten erhöht.
Käufern helfen wir bei Fragen der Echtheit, verborgenen Defekten oder falschen Altersangaben. Besonders bei hochpreisigen Anschaffungen wie Kunstwerken, Oldtimern oder Antiquitäten setzen wir Ihre Ansprüche durch, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die erworbenen Gegenstände nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Verkäufer beraten wir zu Haftungsbeschränkungen und der rechtssicheren Offenlegung von Mängeln und Restaurierungen. Wir helfen Ihnen, Beschreibungen und Dokumentationen so zu gestalten, dass Sie sich effektiv gegen spätere ungerechtfertigte Vorwürfe absichern und dabei gleichzeitig das Vertrauen potentieller Käufer durch transparente Kommunikation stärken.
Unser Netzwerk an unabhängigen Sachverständigen für verschiedenste Sammlerobjekte sichert eine fundierte Beweisführung. Dank unserer Erfahrung mit hochwertigen Gütern wissen wir, worauf es bei der rechtlichen Absicherung für beide Parteien ankommt.

Immobilienkäufe und -verkäufe

Beim Immobiliengeschäft können Mängel besonders schwerwiegende finanzielle Folgen haben – für Käufer und Verkäufer.
Käufern helfen wir bei versteckten Mängeln wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall oder mangelhafter Bausubstanz. Wir arbeiten mit erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um auch schwer nachweisbare Mängel zu dokumentieren und setzen angemessene Kompensationen durch, damit Sie nicht auf den oft erheblichen Sanierungskosten sitzen bleiben.
Verkäufer beraten wir zur Risikominimierung durch korrekte Offenlegung bekannter Mängel und angemessene Haftungsbeschränkungen. Mit unserer vorausschauenden Beratung vor Vertragsabschluss vermeiden Sie die häufige Falle der arglistigen Täuschung und können Ihre Immobilie mit maximaler rechtlicher Sicherheit veräußern.

Gewährleistung und Garantie

Die gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistung und Garantie sind komplex – wir helfen beiden Parteien, ihre Rechte zu verstehen.
Käufern erklären wir, welche Ansprüche in welchem Zeitraum geltend gemacht werden können und setzen diese durch. Wir navigieren Sie sicher durch die komplexen Verjährungsfristen und Beweislastregelungen und sorgen dafür, dass auch bei komplizierten Sachverhalten Ihre Rechte nicht durch Zeitablauf verloren gehen.
Verkäufer beraten wir zur gesetzeskonformen Ausgestaltung von Garantien und zur Abgrenzung von der gesetzlichen Gewährleistung. Mit einer rechtssicheren Gestaltung Ihrer Garantiebedingungen schaffen wir einen echten Mehrwert für Ihre Kunden, während gleichzeitig Ihr unternehmerisches Risiko kalkulierbar bleibt und Ihre Leistungen auch als Marketinginstrument wirksam eingesetzt werden können.
Wir helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und unterstützen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Mit gezieltem Druck erreichen wir in vielen Fällen bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung für unsere Mandanten.

Starke Betreuung und Vertretung

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.

So einfach arbeiten wir mit Ihnen zusammen

01

Erstgespräch und Fallanalyse

Wir besprechen Ihren Fall im Detail, prüfen vorhandene Unterlagen und geben eine erste rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsoptionen.

02

Strategieentwicklung

Gemeinsam entscheiden wir über das weitere Vorgehen. Wir erstellen einen maßgeschneiderten Plan und informieren transparent über Kosten und Erfolgsaussichten.

03

Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Wir setzen zunächst auf außergerichtliche Lösungen mit gezielter rechtlicher Argumentation. Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Team Rechtsanwälte Werner Konstanz; Janina Werner und Katja Werner

Werner Rechtsanwälte

Ihr Kaufrechts-Team

Werner Rechtsanwälte steht für durchsetzungsstarke Vertretung bei allen Fragen des Kaufrechts – für Käufer und Verkäufer. Unser Team verfügt über tiefgreifendes Know-how bei Kaufverträgen jeder Art.

Bevor wir ein Verfahren einleiten, führen wir eine gründliche Wirtschaftlichkeitsanalyse durch. So stellen wir sicher, dass der juristische Weg für Sie auch ökonomisch sinnvoll ist.

Wir kombinieren fachliche Kompetenz mit verständlicher Kommunikation und bleiben für Sie bei dringenden Fragen gut erreichbar. Unsere transparente Kostenstruktur ohne überraschende Nachforderungen gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen zum Kaufrecht

Bei Neuware gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei einem Bauwerk beträgt die Frist fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr – der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (§ 477 BGB).

Wichtige Ergänzungen:

  • Die 12-monatige Beweislastumkehr gilt seit 01.01.2022 für Verbrauchsgüterkäufe (§ 477 BGB).
  • Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB).
  • Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln gilt eine längere Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB).

Als Verkäufer können Sie diese Fristen durch individuelle Vereinbarungen verkürzen, im B2C-Bereich jedoch mit Einschränkungen (§ 476 BGB).

Wir bieten ein Erstberatungsgespräch zu einem Festpreis an. Bei Weiterführung des Mandats wird dieser Betrag angerechnet. Im vorgerichtlichen Bereich arbeiten wir oft mit Pauschalhonoraren, abhängig vom Streitwert. Bei Gerichtsverfahren rechnen wir nach RVG ab.

Als Verkäufer sollten Sie bekannte Mängel stets offenlegen und dokumentieren. Formulieren Sie klare Vertragsbestimmungen zu Gewährleistung und Haftung. Bei Gebrauchtwaren sollten Sie den Zustand genau beschreiben und mit Fotos dokumentieren. Für Online-Händler ist die rechtskonforme Gestaltung von AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung entscheidend. Wir beraten Sie präventiv, um Ihr rechtliches Risiko zu minimieren.

Außergerichtliche Einigungen können oft innerhalb weniger Monate erzielt werden. Bei Gerichtsverfahren müssen Sie mit einer längeren Dauer rechnen, je nach Komplexität und Instanzenweg. In vielen unserer Fälle erreichen wir bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung, was beiden Parteien Zeit und Nerven spart.

Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Kaufvertrag, Quittungen, Produktbeschreibungen, die gesamte Korrespondenz zwischen Käufer und Verkäufer, Fotos oder Videos der Mängel sowie eventuelle Gutachten. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser können wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und eine Strategie entwickeln.

Private Verkäufer können die Gewährleistung grundsätzlich ausschließen, haften aber dennoch für arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften. Werden bekannte Defekte verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann dies zu Anfechtungs- und Schadenersatzansprüchen führen. Wir beraten private Verkäufer zur rechtssicheren Vertragsgestaltung und helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei Kunst und Sammlerstücken sind Fragen der Echtheit, Provenienz und des Erhaltungszustands oft entscheidend. Zudem können bei Auktionskäufen spezielle AGB gelten. Für Verkäufer ist die korrekte Beschreibung des Objekts essenziell. Wir unterstützen Käufer bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Fälschungen und beraten Verkäufer zur Haftungsbegrenzung durch präzise Objektbeschreibungen.

Nicht unbedingt. Ein Gutachten kann hilfreich sein, ist aber oft nicht zwingend erforderlich. Wir verfügen über ein Netzwerk unabhängiger Sachverständiger und können bei Bedarf die Erstellung eines Gutachtens koordinieren. Bei offensichtlichen Mängeln oder wenn bereits Eingeständnisse vorliegen, kann unter Umständen auf ein kostspieliges Gutachten verzichtet werden. Wir beraten Sie zur Notwendigkeit und den Kosten eines Gutachtens in Ihrem speziellen Fall.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gibt dem Käufer für zwei Jahre (bei Neuware) Ansprüche bei Mängeln, die bereits bei Übergabe vorlagen. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie kann weitergehende Leistungen beinhalten und auch später auftretende Mängel abdecken. Wir beraten Verkäufer zur rechtssicheren Ausgestaltung von Garantiebedingungen und Käufer zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus beiden Rechtsinstituten.