Rechtliche Probleme bei Kaufverträgen? Wir vertreten beide Seiten – schnell, transparent, erfolgreich.
Haben Sie als Käufer ein mangelhaftes Produkt erhalten? Oder werden Sie als Verkäufer mit ungerechtfertigten Reklamationen konfrontiert? Wir stehen als Anwälte für Kaufrecht an Ihrer Seite – ob Sie als Käufer Ihre Mängelrechte durchsetzen oder als Verkäufer sich gegen überzogene Forderungen zur Wehr setzen müssen. Bei Werner Rechtsanwälte erhalten beide Vertragsparteien einen klaren Fahrplan für das rechtliche Vorgehen. Wir erklären Käufern und Verkäufern komplexe Rechtsfragen verständlich und ohne Fachjargon. Mit uns müssen sich weder Käufer noch Verkäufer machtlos fühlen. Wir nehmen Ihnen die Last von den Schultern und kämpfen für Ihre berechtigten Ansprüche – egal auf welcher Seite des Kaufvertrags Sie stehen.
Wenn Ihre Neuanschaffung nicht den Erwartungen entspricht, sind wir zur Stelle. Ob Funktionsstörungen, versteckte Mängel oder falsche Produktbeschreibungen – wir kennen die typischen Abwehrstrategien von Verkäufern. Unser Netzwerk unabhängiger Sachverständiger ermöglicht eine fundierte Beweisführung. Wir haben für zahlreiche Mandanten die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags erreicht. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag und setzen diese konsequent durch. Auch bei Fragen zu Garantie und Gewährleistung stehen wir Ihnen mit praktischem Rat zur Seite.
Als Verkäufer können Sie mit unbegründeten Reklamationen konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, diese abzuwehren. Wir prüfen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ob Sie dafür verantwortlich sind oder ob es sich um normalen Verschleiß oder Bedienfehler handelt. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Haftung auf das rechtlich gebotene Maß beschränken und überzogene Forderungen abwehren. Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung von Verkaufsverträgen und AGB, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Mit fundierter juristischer Argumentation wehren wir missbräuchliche Reklamationen ab und schützen Sie vor ungerechtfertigten Kosten.
Der Autokauf ist häufig Anlass für Streitigkeiten – ob als Käufer oder Verkäufer. Wir unterstützen beide Seiten.
Für Käufer setzen wir Ansprüche bei Mängeln wie Motorproblemen, Elektronikfehlern oder versteckten Unfallschäden durch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Dokumentation des Mangels über die Fristsetzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Verkäufer beraten wir bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und verteidigen gegen unberechtigte Reklamationen. Mit unserer präventiven Beratung vermeiden Sie typische Fallstricke und schaffen Rechtssicherheit, die Ihnen teure Auseinandersetzungen und Imageschäden erspart.
Unser Netzwerk an Kfz-Sachverständigen liefert die notwendige technische Expertise für eine fundierte Beweisführung. Wir kennen die Besonderheiten des Kfz-Kaufrechts und die Unterschiede zwischen Neu- und Gebrauchtwagen, gewerblichen und privaten Verkäufen.
Bei hochwertigen Objekten wie Kunstwerken, Uhren oder Booten sind die rechtlichen Risiken für beide Seiten erhöht.
Käufern helfen wir bei Fragen der Echtheit, verborgenen Defekten oder falschen Altersangaben. Besonders bei hochpreisigen Anschaffungen wie Kunstwerken, Oldtimern oder Antiquitäten setzen wir Ihre Ansprüche durch, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die erworbenen Gegenstände nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Verkäufer beraten wir zu Haftungsbeschränkungen und der rechtssicheren Offenlegung von Mängeln und Restaurierungen. Wir helfen Ihnen, Beschreibungen und Dokumentationen so zu gestalten, dass Sie sich effektiv gegen spätere ungerechtfertigte Vorwürfe absichern und dabei gleichzeitig das Vertrauen potentieller Käufer durch transparente Kommunikation stärken.
Unser Netzwerk an unabhängigen Sachverständigen für verschiedenste Sammlerobjekte sichert eine fundierte Beweisführung. Dank unserer Erfahrung mit hochwertigen Gütern wissen wir, worauf es bei der rechtlichen Absicherung für beide Parteien ankommt.
Beim Immobiliengeschäft können Mängel besonders schwerwiegende finanzielle Folgen haben – für Käufer und Verkäufer.
Käufern helfen wir bei versteckten Mängeln wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall oder mangelhafter Bausubstanz. Wir arbeiten mit erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um auch schwer nachweisbare Mängel zu dokumentieren und setzen angemessene Kompensationen durch, damit Sie nicht auf den oft erheblichen Sanierungskosten sitzen bleiben.
Verkäufer beraten wir zur Risikominimierung durch korrekte Offenlegung bekannter Mängel und angemessene Haftungsbeschränkungen. Mit unserer vorausschauenden Beratung vor Vertragsabschluss vermeiden Sie die häufige Falle der arglistigen Täuschung und können Ihre Immobilie mit maximaler rechtlicher Sicherheit veräußern.
Die gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistung und Garantie sind komplex – wir helfen beiden Parteien, ihre Rechte zu verstehen.
Käufern erklären wir, welche Ansprüche in welchem Zeitraum geltend gemacht werden können und setzen diese durch. Wir navigieren Sie sicher durch die komplexen Verjährungsfristen und Beweislastregelungen und sorgen dafür, dass auch bei komplizierten Sachverhalten Ihre Rechte nicht durch Zeitablauf verloren gehen.
Verkäufer beraten wir zur gesetzeskonformen Ausgestaltung von Garantien und zur Abgrenzung von der gesetzlichen Gewährleistung. Mit einer rechtssicheren Gestaltung Ihrer Garantiebedingungen schaffen wir einen echten Mehrwert für Ihre Kunden, während gleichzeitig Ihr unternehmerisches Risiko kalkulierbar bleibt und Ihre Leistungen auch als Marketinginstrument wirksam eingesetzt werden können.
Wir helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und unterstützen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Mit gezieltem Druck erreichen wir in vielen Fällen bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung für unsere Mandanten.
Starke Betreuung und Vertretung
Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.
Wir besprechen Ihren Fall im Detail, prüfen vorhandene Unterlagen und geben eine erste rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsoptionen.
Gemeinsam entscheiden wir über das weitere Vorgehen. Wir erstellen einen maßgeschneiderten Plan und informieren transparent über Kosten und Erfolgsaussichten.
Wir setzen zunächst auf außergerichtliche Lösungen mit gezielter rechtlicher Argumentation. Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Werner Rechtsanwälte
Werner Rechtsanwälte steht für durchsetzungsstarke Vertretung bei allen Fragen des Kaufrechts – für Käufer und Verkäufer. Unser Team verfügt über tiefgreifendes Know-how bei Kaufverträgen jeder Art.
Bevor wir ein Verfahren einleiten, führen wir eine gründliche Wirtschaftlichkeitsanalyse durch. So stellen wir sicher, dass der juristische Weg für Sie auch ökonomisch sinnvoll ist.
Wir kombinieren fachliche Kompetenz mit verständlicher Kommunikation und bleiben für Sie bei dringenden Fragen gut erreichbar. Unsere transparente Kostenstruktur ohne überraschende Nachforderungen gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Bei Neuware gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei einem Bauwerk beträgt die Frist fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr – der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (§ 477 BGB).
Wichtige Ergänzungen:
Als Verkäufer können Sie diese Fristen durch individuelle Vereinbarungen verkürzen, im B2C-Bereich jedoch mit Einschränkungen (§ 476 BGB).
Wir bieten ein Erstberatungsgespräch zu einem Festpreis an. Bei Weiterführung des Mandats wird dieser Betrag angerechnet. Im vorgerichtlichen Bereich arbeiten wir oft mit Pauschalhonoraren, abhängig vom Streitwert. Bei Gerichtsverfahren rechnen wir nach RVG ab.
Als Verkäufer sollten Sie bekannte Mängel stets offenlegen und dokumentieren. Formulieren Sie klare Vertragsbestimmungen zu Gewährleistung und Haftung. Bei Gebrauchtwaren sollten Sie den Zustand genau beschreiben und mit Fotos dokumentieren. Für Online-Händler ist die rechtskonforme Gestaltung von AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung entscheidend. Wir beraten Sie präventiv, um Ihr rechtliches Risiko zu minimieren.
Außergerichtliche Einigungen können oft innerhalb weniger Monate erzielt werden. Bei Gerichtsverfahren müssen Sie mit einer längeren Dauer rechnen, je nach Komplexität und Instanzenweg. In vielen unserer Fälle erreichen wir bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung, was beiden Parteien Zeit und Nerven spart.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Kaufvertrag, Quittungen, Produktbeschreibungen, die gesamte Korrespondenz zwischen Käufer und Verkäufer, Fotos oder Videos der Mängel sowie eventuelle Gutachten. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser können wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und eine Strategie entwickeln.
Private Verkäufer können die Gewährleistung grundsätzlich ausschließen, haften aber dennoch für arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften. Werden bekannte Defekte verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann dies zu Anfechtungs- und Schadenersatzansprüchen führen. Wir beraten private Verkäufer zur rechtssicheren Vertragsgestaltung und helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Bei Kunst und Sammlerstücken sind Fragen der Echtheit, Provenienz und des Erhaltungszustands oft entscheidend. Zudem können bei Auktionskäufen spezielle AGB gelten. Für Verkäufer ist die korrekte Beschreibung des Objekts essenziell. Wir unterstützen Käufer bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Fälschungen und beraten Verkäufer zur Haftungsbegrenzung durch präzise Objektbeschreibungen.
Nicht unbedingt. Ein Gutachten kann hilfreich sein, ist aber oft nicht zwingend erforderlich. Wir verfügen über ein Netzwerk unabhängiger Sachverständiger und können bei Bedarf die Erstellung eines Gutachtens koordinieren. Bei offensichtlichen Mängeln oder wenn bereits Eingeständnisse vorliegen, kann unter Umständen auf ein kostspieliges Gutachten verzichtet werden. Wir beraten Sie zur Notwendigkeit und den Kosten eines Gutachtens in Ihrem speziellen Fall.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gibt dem Käufer für zwei Jahre (bei Neuware) Ansprüche bei Mängeln, die bereits bei Übergabe vorlagen. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie kann weitergehende Leistungen beinhalten und auch später auftretende Mängel abdecken. Wir beraten Verkäufer zur rechtssicheren Ausgestaltung von Garantiebedingungen und Käufer zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus beiden Rechtsinstituten.
Werner Konstanz
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@werner-konstanz.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@werner-konstanz.de