Wir kennen Ihre rechtlichen Herausforderungen und sorgen für ein harmonisches Miteinander in Ihrer WEG
Fühlen Sie sich machtlos gegenüber Mehrheitseigentümern in Ihrer WEG? Wurde in Ihrer letzten Eigentümerversammlung ein Beschluss gefasst, der Sie benachteiligt? Wir stehen als Anwälte für WEG-Recht täglich an der Seite von Wohnungseigentümern, die ihre Rechte durchsetzen möchten. Wir wissen, wie frustrierend es ist, wenn Ihre Stimme in der Gemeinschaft nicht gehört wird oder wenn Beschlüsse gegen Ihre Interessen getroffen werden.
Mit Werner Rechtsanwälte haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der die komplexen Strukturen des WEG-Rechts durchschaut. Wir helfen Ihnen, Ihre Position rechtssicher zu vertreten – ohne das nachbarschaftliche Verhältnis zu belasten.
Denn am Ende des Tages geht es um mehr als nur Paragraphen. Es geht um Ihr Zuhause und ein lebenswertes Wohnumfeld ohne anhaltende Konflikte.
Die Anfechtungsfrist bei WEG-Beschlüssen beträgt nur einen Monat – schnelles Handeln ist entscheidend. Wir prüfen Beschlüsse Ihrer Eigentümerversammlung auf ihre Rechtmäßigkeit und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere klare Einschätzung der Erfolgsaussichten vor Verfahrensbeginn. Wir agieren strategisch durchdacht und verfolgen stets das Ziel, für Sie nachteilige Entscheidungen zu kippen.
Mit zahlreich erfolgreich begleiteten WEG-Verfahren wissen wir genau, worauf es ankommt. Ihre Rechte als Wohnungseigentümer stehen für uns im Mittelpunkt – doch behalten wir dabei auch die langfristige Wohnsituation im Blick.
Der Verwalter ist eine zentrale Figur in jeder WEG – doch manchmal überschreitet er seine Befugnisse. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber dem Verwalter.
Von der mangelhaften Buchführung bis hin zur Verletzung von Informationspflichten – unser Team kennt die typischen Konfliktfelder. Wir helfen Ihnen, Transparenz herzustellen und notfalls einen Verwalterwechsel durchzusetzen.
Dabei setzen wir auf eine ausgewogene Mischung aus Bestimmtheit und Deeskalation. Unser Ziel ist es, die Verwaltung wieder auf den richtigen Kurs zu bringen und gleichzeitig ein vernünftiges Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Sanierungsmaßnahmen bergen erhebliches Konfliktpotential in Wohnungseigentümergemeinschaften. Besonders die Frage der Kostenumlage führt häufig zu Streitigkeiten.
Wir beraten Sie umfassend zur rechtlichen Einordnung geplanter Maßnahmen – von der Instandhaltung bis zur Modernisierung. Mit unserem fundierten Wissen unterscheiden wir klar zwischen notwendigen Maßnahmen und Luxussanierungen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der Zusammenarbeit mit Sachverständigen können wir Sie kompetent bei Fragen zur Kostenumlage beraten. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere und faire Lösungen für Ihre Eigentümergemeinschaft zu finden.
Ruhestörung, bauliche Veränderungen ohne Genehmigung oder Verstöße gegen die Hausordnung – das Zusammenleben in einer WEG kann herausfordernd sein. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber anderen Eigentümern durchzusetzen.
Mit unserem taktischen Geschick finden wir den richtigen Ton – bestimmt, aber nicht eskalierend. Denn wir wissen: Nach dem Rechtsstreit sind Sie weiterhin Nachbarn.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Beilegung nachbarschaftlicher Konflikte. Dabei streben wir stets Lösungen an, die das Gemeinschaftsgefüge langfristig stärken, statt es zu beschädigen.
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsorgan einer WEG. Wir bereiten Sie optimal auf diese wichtigen Termine vor und sichern Ihre Mitbestimmung.
Von der Prüfung der Tagesordnung bis zur Formulierung von Anträgen – wir sorgen dafür, dass Ihre Anliegen rechtssicher eingebracht werden. Bei komplexen oder konfliktreichen Versammlungen begleiten wir Sie auch persönlich in Konstanz und der näheren Umgebung.
Durch unsere langjährige Erfahrung und das Wissen um typische Verfahrensfehler können wir vorausschauend agieren. So verhindern wir frühzeitig Beschlüsse, die später anfechtbar wären.
Eine klare Teilungserklärung und eine durchdachte Gemeinschaftsordnung sind das Fundament einer funktionierenden WEG. Wir prüfen bestehende Dokumente auf Schwachstellen und gestalten zukunftssichere Vereinbarungen.
Unser Team verfügt über umfassendes Know-how bei der Erstellung und Anpassung von Verwalterverträgen, Hausordnungen und Beschlusssammlungen. Wir identifizieren potentielle Streitpunkte, bevor sie entstehen.
Mit einer präzisen und zugleich verständlichen Formulierung schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Fähigkeit, juristische Komplexität in klare Regelungen zu übersetzen.
Nicht jeder Konflikt in einer WEG muss vor Gericht enden. Wir setzen auf konstruktive Kommunikation und außergerichtliche Einigungen, wo immer dies möglich ist.
Unsere Anwälte verfügen über ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Beilegung von WEG-Streitigkeiten. Diese Kompetenz hilft uns, verhärtete Fronten aufzubrechen und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Unsere hohe Quote außergerichtlicher Einigungen spricht für sich. Wir finden Lösungen, die allen Beteiligten ihr Gesicht wahren und gleichzeitig Ihre Rechte sichern.
Starke Betreuung und Vertretung
Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.
Wir nehmen uns Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen und geben eine erste rechtliche Einschätzung – persönlich, telefonisch oder per Videocall.
Basierend auf Ihrer individuellen Situation entwickeln wir eine klare Handlungsstrategie mit transparenter Kostenstruktur.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert.
Werner Rechtsanwälte
Bei Werner Rechtsanwälte widmen wir uns seit vielen Jahren dem Wohnungseigentumsrecht. Wir bringen umfassende praktische Erfahrung mit und verstehen die alltäglichen Herausforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus verschiedenen Perspektiven.Wir kombinieren rechtliches Know-how mit menschlichem Feingefühl. Unser Ansatz zielt auf langfristige Lösungen statt kurzfristiger Erfolge. Besonders stolz sind wir auf unsere hohe Quote außergerichtlicher Einigungen. Diese sparen Ihnen nicht nur Zeit und Kosten, sondern bewahren auch den Frieden in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Anfechtung ist möglich, wenn Beschlüsse gegen Gesetz oder Gemeinschaftsordnung verstoßen oder einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligen. Die Anfechtungsfrist beträgt nur einen Monat ab Beschlussfassung. Sinnvoll ist eine Anfechtung besonders bei erheblichen finanziellen Auswirkungen oder gravierenden Einschränkungen Ihrer Eigentumsrechte.
Wichtig zu beachten:
Im Erstgespräch prüfen wir Ihre individuellen Erfolgsaussichten und entwickeln eine passende Strategie.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeiten. Nach unserem Erstberatungsgespräch (Pauschale 190 Euro zuzüglich MwSt.) erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung.
In vielen Fällen ja. Die meisten Rechtsschutzversicherungen mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz decken auch WEG-Streitigkeiten ab. Wir prüfen gerne Ihren Versicherungsumfang. Beachten Sie, dass für neu abgeschlossene Versicherungen meist eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Zudem sind Streitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss bereits absehbar waren, in der Regel nicht gedeckt.
Nicht unbedingt. Bei Kommunikationsproblemen oder kleineren Meinungsverschiedenheiten kann zunächst das direkte Gespräch oder die Einschaltung des Verwaltungsbeirats sinnvoll sein. Sobald jedoch eine rechtliche Auseinandersetzung droht oder Fristen zu beachten sind (insbesondere die einmonatige Anfechtungsfrist bei Beschlüssen), sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Wir beraten Sie gerne auch präventiv, um Konflikte gar nicht erst eskalieren zu lassen.
Die Verfahrensdauer variiert je nach Komplexität und Auslastung der Gerichte. Eine Beschlussanfechtung dauert in erster Instanz typischerweise 6-12 Monate. Kommt es zu einem Berufungsverfahren, kann sich die Gesamtdauer auf 1,5-2 Jahre verlängern. Wir setzen uns für eine zügige Verfahrensführung ein und prüfen stets die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, die den Prozess erheblich verkürzen kann.
Ja. Das WEG-Recht schützt auch Minderheitenrechte. Als einzelner Eigentümer können Sie rechtswidrige Beschlüsse anfechten und Ihre individuellen Ansprüche durchsetzen. Entscheidend ist die rechtliche Begründung, nicht die Anzahl der Stimmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung haben wir schon vielen einzelnen Eigentümern zu ihrem Recht verholfen – auch gegen eine vermeintlich übermächtige Mehrheit.
Das muss nicht sein. Mit unserem deeskalierenden Ansatz wahren wir stets den respektvollen Umgang zwischen allen Beteiligten. Oft führt gerade die rechtliche Klärung strittiger Fragen langfristig zu einem besseren Miteinander, weil Rechtssicherheit geschaffen wird. Wir legen besonderen Wert auf sachbezogene Kommunikation und streben wo immer möglich einvernehmliche Lösungen an, die allen Parteien ihr Gesicht wahren.
Für eine effektive Erstberatung sind folgende Unterlagen hilfreich: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Ihrer WEG, relevante Protokolle von Eigentümerversammlungen, Schriftverkehr zum Streitgegenstand sowie ggf. Ihre Rechtsschutzversicherungspolice. Nach Terminvereinbarung erhalten Sie von uns eine detaillierte Checkliste. Sollten Sie bestimmte Unterlagen nicht haben, unterstützen wir Sie dabei, diese zu beschaffen.
Eine formale Teilnahmepflicht besteht nicht. Allerdings ist die Teilnahme dringend zu empfehlen, da in der Versammlung wichtige Entscheidungen getroffen werden, die alle Eigentümer binden – auch die abwesenden. Falls Sie verhindert sind, können Sie einen Vertreter bevollmächtigen. Wir beraten Sie gerne zur rechtssicheren Gestaltung einer Vollmacht und können in besonderen Fällen auch selbst als Ihre Vertreter an der Versammlung teilnehmen.
Terminanfragen nehmen wir telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter unserer Kanzleinummer entgegen. Alternativ können Sie über unser Online-Formular oder per E-Mail einen Termin anfragen. Bei dringenden Fällen mit kurzen Fristen ermöglichen wir kurzfristige Notfalltermine.
Werner Konstanz
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@werner-konstanz.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@werner-konstanz.de