Ärger mit dem Autokauf? Wir sorgen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück.
Der Streit um Mängel beim Autokauf kann zum Albtraum werden. Käufer verzweifeln an stur schweigenden Verkäufern und teuren Reparaturen. Verkäufer fühlen sich durch plötzliche Rückabwicklungsforderungen überrumpelt und zu Unrecht an den Pranger gestellt. Beide Seiten benötigen kompetente Unterstützung.
Wir von Werner Rechtsanwälte stehen beiden Seiten zur Verfügung. Mit jahrelanger Erfahrung im Automobilrecht setzen wir für Käufer Ansprüche auf Kaufpreiserstattung oder Minderung durch. Gleichzeitig verteidigen wir Verkäufer gegen unberechtigte Forderungen oder verhandeln angemessene Kompromisse.
Unsere Mandanten – ob Käufer oder Verkäufer – schätzen unsere klare Kommunikation, realistische Erfolgseinschätzung und strategische Interessenvertretung. Lassen Sie sich nicht verunsichern oder in die Defensive drängen – mit unserer Unterstützung nehmen Sie Ihre rechtliche Position selbstbewusst wahr.
Für Käufer:
Wir beginnen mit einer gründlichen Untersuchung Ihres Falles. Dabei prüfen wir Art und Umfang des Mangels und dessen Auswirkungen auf den Wert und die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Unsere enge Zusammenarbeit mit unabhängigen KFZ-Sachverständigen ermöglicht eine fundierte technische Bewertung. Wir klären, ob es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der eine Rückabwicklung rechtfertigt.
Dabei berücksichtigen wir den genauen Zeitpunkt der Mangelentdeckung und alle bisherigen Kommunikationsversuche mit dem Verkäufer. Diese detaillierte Analyse bildet die Grundlage für eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Für Verkäufer:
Wir analysieren die vom Käufer gerügten Mängel und prüfen deren Berechtigung. Dabei unterscheiden wir zwischen tatsächlichen Mängeln, normalen Verschleißerscheinungen und nach dem Verkauf entstandenen Defekten.
Mit der Unterstützung unabhängiger KFZ-Sachverständiger bewerten wir, ob der behauptete Mangel bereits bei Übergabe vorlag oder durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde. Dies ist entscheidend für Ihre rechtliche Position.
Alle bisherigen Kommunikation mit dem Käufer wird sorgfältig geprüft, um mögliche Zugeständnisse oder Anspruchsverzichte zu identifizieren. Dies stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Für Käufer:
Zeit ist bei Gewährleistungsansprüchen ein entscheidender Faktor. Wir prüfen sorgfältig alle relevanten Fristen und dokumentieren, wann und wie der Mangel gerügt wurde.
Die gesetzliche Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate kann ein entscheidender Vorteil sein. Wir analysieren, ob dieser Zeitraum noch gilt oder welche anderen rechtlichen Hebel wir ansetzen können. Zudem untersuchen wir den Kaufvertrag auf eventuelle Gewährleistungsausschlüsse und deren Wirksamkeit. Bei Privatverkäufen gelten andere Regeln als bei gewerblichen Händlern – wir kennen alle relevanten Unterschiede und nutzen sie zu Ihrem Vorteil.
Für Verkäufer:
Wir prüfen kritisch, ob der Käufer die Mängelrüge fristgerecht erhoben hat. Verspätete Geltendmachung von Mängeln können Ihre Position erheblich stärken.
Bei Privatverkäufen untersuchen wir, ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Bei gewerblichen Verkäufen prüfen wir, ob die gesetzliche Beweislastumkehr noch gilt oder bereits abgelaufen ist.
Zudem analysieren wir den Kaufvertrag auf Beschaffenheitsvereinbarungen und Zusicherungen, um den Umfang Ihrer Gewährleistungspflicht genau zu bestimmen. Unklare Formulierungen können oft zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Für Käufer:
Mit einer fundierten Strategie leiten wir die Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Wir setzen klare Fristen und formulieren rechtssichere Forderungen.
Unser Ziel ist die vollständige Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs. Dabei berechnen wir eine angemessene Nutzungsentschädigung, um Überraschungen zu vermeiden.
Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und führen alle Verhandlungen mit dem Verkäufer. Unsere Erfahrung aus über zahlreich erfolgreichen Rückabwicklungsfällen fließt in jede Kommunikation ein.
Für Verkäufer:
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt tatsächlich vorliegen. Oft fehlt es an einem erheblichen Mangel oder der Käufer hat keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt.
Falls eine Nachbesserung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, unterstützen wir Sie bei der Organisation und rechtssicheren Dokumentation. Damit können Sie oft einen kostspieligen Rücktritt abwenden.
Sollte ein Rücktritt unvermeidbar sein, verhandeln wir eine angemessene Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der der Käufer das Fahrzeug genutzt hat. Dies kann den finanziellen Schaden erheblich mindern.
Für Käufer:
Sollte eine vollständige Rückabwicklung nicht möglich oder gewünscht sein, verhandeln wir eine angemessene Preisminderung. Diese berechnen wir auf Basis des tatsächlichen Minderwerts durch den Mangel.
Wir dokumentieren alle Reparaturkosten und Wertminderungen sorgfältig und nutzen diese als Verhandlungsbasis. Unser Ziel ist eine faire Entschädigung, die Ihren finanziellen Nachteil vollständig ausgleicht.
Mit unserer Erfahrung kennen wir die Verhandlungsspielräume der Gegenseite und setzen uns hartnäckig für Ihre Interessen ein. Wir geben uns nicht mit dem ersten Angebot zufrieden, sondern verhandeln bis zum bestmöglichen Ergebnis.
Für Verkäufer:
Wenn ein Mangel nicht vollständig bestritten werden kann, verhandeln wir eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Preisminderung. Dies ist oft günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit.
Wir berechnen den tatsächlichen Minderwert auf Basis anerkannter Methoden und berücksichtigen dabei das Fahrzeugalter und den Kaufpreis. Überhöhte Forderungen werden mit sachlichen Argumenten abgewehrt.
Alternative Lösungen wie die Übernahme bestimmter Reparaturkosten oder zeitlich begrenzte Garantien können wirtschaftlich sinnvolle Kompromisse darstellen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungsvorschläge für Ihre Situation.
Für Käufer:
Wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch. Mit einer hohen Erfolgsquote bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen die Chancen gut. Während des gesamten Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden und erklären jeden Schritt in verständlicher Sprache. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die komplette Prozessführung.
Für Verkäufer:
Sollte es zu einer Klage kommen, verteidigen wir Ihre Position mit Nachdruck. Wir erarbeiten eine fundierte Klageerwiderung und sammeln alle entlastenden Beweise. Bei der Vorbereitung auf Gerichtstermine lassen wir keine Frage offen. Wir antizipieren die Argumente der Gegenseite und entwickeln wirksame Gegenstrategien. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Klagen aufgrund formaler Fehler oder mangelnder Beweise abgewiesen werden können. Wir identifizieren und nutzen alle prozessualen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil.
Starke Betreuung und Vertretung
Unsere Mandanten vertrauen auf die professionelle und individuelle Betreuung durch WERNER Rechtsanwälte. Entdecken Sie ihre Erfahrungsberichte und erfahren Sie mehr über die Qualität unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung.
Wir nehmen uns Zeit, Ihren Fall genau zu verstehen. In einem Erstgespräch analysieren wir die rechtliche Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Nach Mandatsübernahme setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen – zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Gericht. Sie werden laufend über alle Schritte informiert.
Unser Ziel ist Ihre vollständige Zufriedenheit. Ob Kaufpreiserstattung, Minderung, Schadensersatz oder die erfolgreiche Abwehr unberechtigter Ansprüche – wir ruhen nicht, bis wir die bestmögliche Lösung für Sie erreicht haben.
Die Kanzlei Werner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Werner Rechtsanwälte aus Konstanz hat sich einen Namen für die erfolgreiche Durchsetzung und Verteidigung von Rechten im Automobilbereich gemacht. Unser Team vereint juristische Expertise mit tiefem technischen Verständnis für Fahrzeuge. Mit unserer schnellen Antwortgarantie stellen wir sicher, dass Sie nie lange auf wichtige Informationen warten müssen.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere transparente Kommunikation über Erfolgsaussichten und Kosten. Wir erklären komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich und ohne Fachjargon. Unser lösungsorientierter Ansatz favorisiert zunächst außergerichtliche Einigungen, geht aber konsequent den gerichtlichen Weg, wenn nötig.
Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war (§ 434 BGB). Dies gilt besonders, wenn der Verkäufer den Mangel trotz angemessener Fristsetzung nicht beheben kann oder will (§ 323 Abs. 1 BGB). Bei versteckten Mängeln, manipulierten Kilometerständen oder verschwiegenen Unfallschäden sind die Erfolgschancen besonders gut.
Bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler haben Sie in der Regel zwei Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen. Besonders wichtig: In den ersten 12 Monaten nach Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr – der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen sein. Daher ist schnelles Handeln nach Entdeckung eines Mangels immer ratsam.
Für ein umfassendes Erstberatungsgespräch berechnen wir 190 Euro zuzüglich MwSt. Bei Mandatsübernahme wird dieser Betrag angerechnet. Die weiteren Kosten richten sich meist nach den gesetzlichen Gebühren und hängen vom Streitwert ab. Vor jedem wichtigen Verfahrensschritt informieren wir Sie transparent über mögliche Kostenrisiken.
Grundsätzlich können Sie das Fahrzeug während eines laufenden Rechtsstreits weiter nutzen. Allerdings wird bei erfolgreicher Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung berechnet, die vom Kaufpreis abgezogen wird. Diese richtet sich nach gefahrenen Kilometern und Fahrzeugwert. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln sollten Sie das Fahrzeug allerdings nicht weiter nutzen. Wir beraten Sie individuell zur optimalen Vorgehensweise in Ihrem Fall.
Die Dauer variiert stark je nach Einzelfall. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Wochen erzielt werden. Kommt es zum Gerichtsverfahren, müssen Sie mit 6-12 Monaten rechnen, bei Einholung von Gutachten oder Berufung auch länger. Wir arbeiten stets auf eine zügige Lösung hin und nutzen unsere Erfahrung, um Verzögerungstaktiken der Gegenseite effektiv zu begegnen.
In den meisten Fällen müssen Sie nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Wir vertreten Sie vollumfänglich und bereiten alle notwendigen Unterlagen für Sie vor. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Gericht Ihre persönliche Anhörung anordnet, ist Ihre Anwesenheit erforderlich. Sollte dies der Fall sein, bereiten wir Sie gründlich auf den Termin vor und begleiten Sie selbstverständlich zur Verhandlung.
Für eine erfolgreiche Rückabwicklung sind folgende Dokumente wichtig: Der Kaufvertrag, alle Rechnungen und Quittungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, die komplette Kommunikation mit dem Verkäufer (E-Mails, Briefe, Textnachrichten), Werkstattberichte über festgestellte Mängel, eventuell vorhandene Gutachten sowie Nachweise über Reparaturversuche. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine detaillierte Checkliste für Ihren individuellen Fall.
Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Art und Schwere des Mangels, Zeitpunkt der Mangelentdeckung und -rüge, Beweislage sowie Verkäufertyp (gewerblich oder privat). Wir geben Ihnen bereits im Erstgespräch eine realistische Einschätzung Ihrer individuellen Chancen.
Bei unkooperativem Verhalten gehen wir für beide Seiten strategisch vor. Für Käufer leiten wir nach ignorierter Mängelbeseitigung den formellen Rücktritt vom Kaufvertrag ein und reichen bei Bedarf Klage ein, wobei die Gegenseite bei Prozessgewinn die Kosten trägt. Unsere Durchsetzungsstärke bewirkt oft ein Einlenken vor Prozessbeginn. Für Verkäufer antworten wir auf unberechtigte Rückabwicklungsforderungen mit rechtlich fundierter Zurückweisung. Bei Klagen übernehmen wir die vollständige Verteidigung, und bei erfolgreicher Abwehr zahlt üblicherweise die Gegenseite die Prozesskosten. Unser entschlossenes Auftreten führt häufig dazu, dass unbegründete Ansprüche bereits nach dem ersten Schreiben fallengelassen werden. In beiden Fällen setzen wir auf strategisches Vorgehen und nutzen unsere Rechtsexpertise, um Ihre Position optimal zu vertreten – sei es bei der Durchsetzung berechtigter oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ja, statt einer vollständigen Rückabwicklung können Sie auch eine Preisminderung verlangen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug trotz Mangel behalten möchten oder wenn der Mangel mit verhältnismäßigem Aufwand behoben werden kann. Die Höhe der Minderung entspricht dem Wertverlust durch den Mangel. Wir berechnen für Sie den angemessenen Minderungsbetrag und setzen diesen durch. Oft lässt sich damit eine schnellere Lösung erzielen als mit einer vollständigen Rückabwicklung.
Werner Konstanz
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@werner-konstanz.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@werner-konstanz.de