Rechtliche Grundlagen: Was gilt bei Anzahlungen im Immobilienrecht?
Das deutsche Recht enthält keine spezifische Regelung allein für die „Anzahlung“ beim Immobilienkauf – sie ist kein eigenständiges Rechtsinstitut. Vielmehr beurteilt sich ihre Zulässigkeit und ihre rechtlichen Folgen nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dem zwingenden Formerfordernis für Immobilienkäufe.
Zentral ist § 311b Abs. 1 BGB: Jede Vereinbarung, die eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstückseigentum verpflichtet, bedarf der notariellen Beurkundung. Das gilt auch für Nebenabsprachen, die mit einem solchen Vertrag unmittelbar zusammenhängen – also auch für eine Vereinbarung über eine Anzahlung, wenn sie im Kontext eines bindenden Vorvertrags steht.
Scheitert ein Immobilienkauf, können je nach Situation folgende Vorschriften relevant werden: § 346 BGB (Rückgewähr bei Rücktritt), § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung bei unwirksamer Zahlung) sowie § 280 BGB (Schadensersatz bei Pflichtverletzung).