Der Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch ist in mehrere Abteilungen gegliedert, die jeweils unterschiedliche Informationen enthalten:
Aufschrift und Bestandsverzeichnis: Hier sind das Grundstück selbst, seine Lage, Größe und Flurstücknummer vermerkt. Auch Rechte, die dem Grundstück zugutekommen (z. B. ein Wegerecht zugunsten des Grundstücks), finden sich hier.
Abteilung I – Eigentümer: Wer ist aktuell als Eigentümer eingetragen? Bei Miteigentum: Zu welchen Anteilen? Welche früheren Eigentümer gab es? Die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch ist in Deutschland der entscheidende rechtliche Akt der Eigentumsübertragung.
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen (ohne Grundpfandrechte): Hier finden sich Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte), Reallasten, Vorkaufsrechte, Verfügungsbeschränkungen und andere dingliche Rechte Dritter an der Immobilie.
Abteilung III – Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sind hier eingetragen. Diese Abteilung ist bei der Finanzierungsprüfung im Rahmen eines Immobilienkaufs besonders relevant: Welche Banken haben Grundschulden auf dem Objekt? In welcher Höhe?
Warum ist die Grundbucheinsicht beim Immobilienkauf so wichtig?
Wer eine Immobilie kauft, erwirbt im Regelfall das Grundstück so, wie es im Grundbuch eingetragen ist – mitsamt aller eingetragenen Belastungen. Wer also beim Kauf nicht ins Grundbuch schaut, riskiert unangenehme Überraschungen:
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines Dritten kann beispielsweise bedeuten, dass der neue Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzen kann. Eine hohe Grundschuld zugunsten einer Bank, die der Verkäufer nicht ablöst, kann den Käufer erheblich belasten. Eingetragene Vorkaufsrechte – etwa zugunsten der Gemeinde oder eines Dritten – können dazu führen, dass der geschlossene Kaufvertrag wirtschaftlich wertlos wird, weil ein Berechtigter das Vorkaufsrecht ausübt.
All das lässt sich durch eine sorgfältige Grundbucheinsicht vor Vertragsabschluss vermeiden.