Was sind Verzugszinsen beim Immobilienkaufvertrag?
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Beim Kauf einer Immobilie ist der vereinbarte Kaufpreis an einem bestimmten Fälligkeitstermin zu zahlen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, tritt Schuldnerverzug ein — und damit verbunden entsteht ein Anspruch des Verkäufers auf Verzugszinsen. Diese sollen den Nachteil ausgleichen, den der Gläubiger dadurch erleidet, dass ihm das geschuldete Kapital vorenthalten wird.
Rechtliche Grundlage ist § 288 BGB: Danach ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Bei Immobilienkäufen zwischen Privatpersonen — also Verbrauchergeschäften — verbleibt es bei diesem Satz, da der erhöhte Zinssatz nach Abs. 2 nur für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung gilt. Der Verzugszinssatz beläuft sich damit derzeit auf 6,27 % pro Jahr (Basiszinssatz 1,27 %, Stand: 1. Januar 2026, gemäß Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank).
Bei gewerblichen Käufern ohne Verbrauchereigenschaft gilt nach § 288 Abs. 2 BGB für Entgeltforderungen ein erhöhter Zinssatz von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Da der Kaufpreisanspruch eine Entgeltforderung darstellt, ist dieser erhöhte Satz bei rein gewerblichen Transaktionen anwendbar.
Wir bei WERNER Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Folgen einer ausbleibenden Kaufpreiszahlung — ob Sie als Käufer oder Verkäufer betroffen sind. Auf unserer Seite zum Kaufvertrag Haus Anwalt finden Sie weitere Informationen zu unserer Beratung rund um den Immobilienkaufvertrag.