Was ist eine Wertsicherungsklausel beim Erbbauzins?
Der Erbbauzins ist das wiederkehrende Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt. Weil Erbbaurechte häufig über Jahrzehnte laufen, verliert ein fest vereinbarter Geldbetrag über die Zeit erheblich an Kaufkraft. Um dies auszugleichen, enthalten die meisten Erbbaurechtsverträge eine Wertsicherungsklausel.
Diese Klausel legt fest, dass sich der Erbbauzins im gleichen prozentualen Verhältnis verändert wie ein vereinbarter Index. Steigt der Index um 10 Prozent, erhöht sich auch der Erbbauzins um 10 Prozent. In modernen Verträgen wird dafür meist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland herangezogen. Ältere Verträge stellen teilweise auf andere Bezugsgrößen ab, etwa auf die Lohnentwicklung. Wichtig zu wissen: Die Klausel wirkt in beide Richtungen. Fällt der zugrunde gelegte Index, muss auch der Erbbauzins entsprechend sinken.