Was ist eine Nachmieterklausel im Mietvertrag?
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Sie möchten vorzeitig aus Ihrem Mietvertrag aussteigen oder Ihr Vermieter besteht auf einer laufenden Mietzahlung, obwohl Sie längst einen Nachfolger gefunden haben? Genau hier zeigt sich, wie viel Gewicht die richtige Formulierung einer Nachmieterklausel im Mietvertrag hat. Als Kanzlei für Mietrecht in Konstanz beraten wir Mieter und Vermieter zu mietrechtlichen Fragen rund um Kündigung, Vertragsgestaltung und vorzeitige Auflösung von Mietverhältnissen. In diesem Beitrag erklären wir, was eine Nachmieterklausel rechtlich bedeutet, welche Arten es gibt und worauf Sie im Streitfall achten müssen.
Eine Nachmieterklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die dem Mieter das Recht einräumt, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn er eine geeignete Person als Nachfolger benennt, die den Mietvertrag zu denselben Konditionen übernimmt. Sie ist im deutschen Mietrecht nicht gesetzlich als eigenständiges Institut geregelt, sondern wird als privatautonome Vertragsgestaltung auf Grundlage der allgemeinen Vertragsfreiheit anerkannt.
Ohne eine solche Klausel gilt für Mieter von Wohnraum in unbefristeten Mietverhältnissen die gesetzliche Regelung des § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, was einer Frist von in der Regel drei Monaten entspricht. Eine Verkürzung dieser Frist zum Nachteil des Mieters ist nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.
Die Nachmieterklausel schafft in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, diese Bindungsdauer erheblich zu verkürzen – vorausgesetzt, die Klausel ist wirksam formuliert und ein geeigneter Nachmieter wird tatsächlich benannt. Welche Bindungswirkung die Klausel erzeugt, hängt entscheidend davon ab, ob es sich um eine echte oder eine unechte Nachmieterklausel handelt.