Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Beim Immobilien-Teilverkauf veräußern Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern lediglich einen Anteil daran – üblicherweise zwischen 10 und 50 Prozent. Käufer sind in der Regel gewerbliche Anbieter, die auf dieses Modell spezialisiert sind. Im Gegenzug für den verkauften Anteil erhalten Sie den anteiligen Kaufpreis ausgezahlt und gleichzeitig ein im Grundbuch abgesichertes Nießbrauchrecht, das Ihnen erlaubt, die Immobilie weiterhin vollständig zu bewohnen oder zu vermieten.
Rechtlich betrachtet ändert sich damit Ihre Eigentümerstellung: Aus dem Alleineigentum wird eine Bruchteilsgemeinschaft, geregelt in den §§ 1008 ff. BGB in Verbindung mit den §§ 741 ff. BGB. Sie und der Anbieter sind dann gemeinsam als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, jeweils mit einem ideellen Anteil. Das Haus wird dabei nicht real geteilt. Niemand bekommt eine bestimmte Etage oder einen bestimmten Raum zugewiesen, sondern jeder hält einen rechnerischen Anteil am Ganzen.
Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Sie bleiben zwar wirtschaftlich in Ihrem Zuhause verwurzelt, teilen sich aber ab dem Notartermin die rechtliche Eigentümerstellung mit einem Vertragspartner, dessen Interessen nicht zwangsläufig mit Ihren übereinstimmen.