Was bedeutet es, ein Erbbaurecht zu übertragen?
Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht. Es berechtigt seinen Inhaber, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, während das Grundstück selbst im Eigentum einer anderen Person bleibt. Weil das Erbbaurecht rechtlich wie ein Grundstück behandelt wird, kann es grundsätzlich ebenso veräußert, verschenkt oder vererbt werden.
Übertragen Sie ein Erbbaurecht, geht damit rechtlich mehr über als nur das Nutzungsrecht am Grund und Boden. Da das auf dem Erbbaurecht errichtete Gebäude als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt und nicht des Grundstücks, wechselt mit der Übertragung zugleich das Eigentum am Gebäude. Wirtschaftlich erwirbt der neue Berechtigte damit ein Haus für die verbleibende Laufzeit, die im ursprünglichen Erbbaurechtsvertrag festgelegt wurde, häufig 99 Jahre ab Bestellung.