Was versteht man unter der Kaufpreisfälligkeit?
Der Begriff der Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Moment, ab dem der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis von Ihnen verlangen kann und Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Die grundsätzliche Zahlungspflicht selbst ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB. Danach ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Beim Immobilienkauf kommt eine Besonderheit hinzu. Weil ein Vertrag über die Übertragung von Grundstückseigentum nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden muss, wird auch die Zahlung des Kaufpreises regelmäßig an zusätzliche, im Vertrag festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Diese sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen sollen sicherstellen, dass Sie als Käufer nicht in Vorleistung gehen, ohne dass Ihr späterer Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist.
In der Praxis bedeutet das: Der Kaufpreis ist nicht automatisch mit dem Notartermin fällig. Er wird erst dann fällig, wenn der beauftragte Notar oder die Notarin bestätigt, dass alle im Vertrag genannten Voraussetzungen vorliegen. Erst danach dürfen und sollen Sie zahlen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Welche Rolle spielt die Fälligkeitsmitteilung des Notars?
Der Notar oder die Notarin nimmt bei der Kaufpreisfälligkeit eine zentrale, neutrale Rolle ein. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags veranlasst die Notarstelle alle notwendigen Schritte: Sie beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung, holt die erforderlichen Erklärungen der finanzierenden Bank ein, klärt eine mögliche Lastenfreistellung und fragt, soweit dies für das jeweilige Kaufobjekt in Betracht kommt, bei der zuständigen Gemeinde nach, ob ein Vorkaufsrecht besteht.
Erst wenn alle im Vertrag genannten Voraussetzungen nachweislich vorliegen, versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an Sie als Käufer. Diese Mitteilung enthält in der Regel den genauen Kaufpreis, die Zahlungsfrist, das Fälligkeitsdatum und das Konto, auf das Sie überweisen sollen.
Für Sie als Käufer hat diese Mitteilung eine wichtige Schutzfunktion: Solange sie nicht vorliegt, müssen und sollten Sie nicht zahlen. Zahlungen vor der offiziellen Fälligkeitsmitteilung sind riskant, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, dass alle rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Zeitlicher Ablauf bis zur Kaufpreisfälligkeit
Wie lange es vom Notartermin bis zur Kaufpreisfälligkeit dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Ablauf von mehreren Faktoren abhängt: der Bearbeitungsdauer des zuständigen Grundbuchamts, der Reaktionszeit der finanzierenden Banken und davon, wie schnell eine mögliche Lastenfreistellung organisiert werden kann.
In der Praxis vergehen zwischen dem Notartermin und dem Versand der Fälligkeitsmitteilung häufig mehrere Wochen. Bei unkomplizierten Fällen kann es schneller gehen, bei komplexeren Konstellationen, etwa mit mehreren Grundschulden oder wenn die Gemeinde ihre Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht erst noch erteilen muss, kann es länger dauern.
Für Sie als Käufer ist es deshalb sinnvoll, Ihre Finanzierung so zu planen, dass Sie flexibel auf den tatsächlichen Fälligkeitstermin reagieren können, ohne unnötige Bereitstellungszinsen für einen bereits zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Kredit zu zahlen. Der konkrete Zeitrahmen für Ihren individuellen Kauf lässt sich am besten anhand des Vertragsentwurfs und der beteiligten Behörden und Institute einschätzen.
Welche Zahlungsfrist gilt nach der Fälligkeitsmitteilung?
Sobald die Fälligkeitsmitteilung bei Ihnen eingegangen ist, läuft die im Kaufvertrag vereinbarte Zahlungsfrist. Diese Frist wird individuell im notariellen Vertrag festgelegt und beträgt in der Praxis häufig rund zwei Wochen, kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger vereinbart sein.
Rechtlich ist diese vertragliche Fristbestimmung deshalb wichtig, weil sie in der Regel dazu führt, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf automatisch in Zahlungsverzug geraten, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt der Schuldner nämlich auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und für die Leistung eine kalendermäßig bestimmbare Frist vereinbart ist. Genau das ist bei einer Fälligkeitsmitteilung mit fester Zahlungsfrist typischerweise der Fall.
Es lohnt sich daher, die im Vertrag genannte Frist von Anfang an im Blick zu behalten und Ihre Bank frühzeitig zu informieren, sobald die Fälligkeitsmitteilung vorliegt.
Was passiert, wenn der Kaufpreis nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Zahlen Sie den Kaufpreis nicht innerhalb der vereinbarten Frist, geraten Sie, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, in aller Regel automatisch in Verzug. Das hat mehrere Konsequenzen.
Zum einen entsteht ein Anspruch des Verkäufers auf Verzugszinsen. Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz und wird ab dem ersten Tag des Verzugs berechnet. Bei hohen Kaufpreisen können so in kurzer Zeit spürbare Zusatzkosten entstehen.
Zum anderen kann der Verzug weitere finanzielle Folgen haben: Wenn Sie Ihre Finanzierung bereits abgerufen, aber noch nicht an den Verkäufer weitergeleitet haben, laufen bei manchen Darlehen parallel Bereitstellungszinsen der Bank.
Darüber hinaus ist der Verzug rechtlich der erste Schritt, der es dem Verkäufer ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Wie das im Einzelnen funktioniert, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Wichtig ist: Kommt es zu einer Verzögerung, sollten Sie den Kontakt zum Verkäufer und zum Notar suchen, statt abzuwarten. Häufig lässt sich eine kurzfristige Verzögerung einvernehmlich lösen, bevor rechtliche Schritte notwendig werden.
Welche Rechte hat der Verkäufer bei Zahlungsverzug?
Bleibt die Zahlung trotz Verzugs aus, stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte zu. Nach § 323 Abs. 1 BGB kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er Ihnen als Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat.
Ein Rücktritt hat für Sie als Käufer erhebliche Folgen: Der Vertrag wird rückabgewickelt, bereits ausgetauschte Leistungen müssen zurückgewährt werden, und der Verkäufer kann unter Umständen zusätzlich Schadensersatz verlangen, etwa wenn er die Immobilie in der Zwischenzeit nur zu einem geringeren Preis weiterverkaufen konnte.
In vielen Kaufverträgen ist zusätzlich eine Vertragsstrafe für den Fall verspäteter Zahlung vereinbart. Eine solche Klausel soll den Verkäufer für den entstandenen Aufwand und das Risiko der Verzögerung entschädigen, unabhängig vom tatsächlichen Nachweis eines Schadens.
Für Sie als Käufer bedeutet das: Gerät Ihre Zahlung tatsächlich in Verzug, sollten Sie die Situation nicht auf sich beruhen lassen. Wir prüfen für Sie, welche vertraglichen und gesetzlichen Fristen im konkreten Fall gelten und welche Handlungsoptionen Ihnen noch offenstehen, bevor der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt.
Gestaltungstipps für den Kaufvertrag
Was können Sie als Käufer tun, wenn sich die Fälligkeit verzögert?